Die Bundesregierung hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, der unter anderem Erleichterungen für Steckersolargeräte, sogenannte Balkonkraftwerke, und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen vorsieht. „Mit der Anpassung des Wohnungseigentumsrechts setzen wir unser Programm der Modernisierung des Rechts fort. Und auch hier folgen wir der Devise: Mehr Flexibilität und Freiheit – weniger Bremsen und Verbote“, so Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Der Gesetzentwurf erleichtert zum Beispiel den Anschluss von Steckersolargeräten in Miet- und Eigentumswohnungen. „Wer auf dem Balkon einen Beitrag leisten will zur Energiewende, dem soll es das Recht nicht unnötig schwer machen“, erläutert Buschmann.